12.04.2021 - 8 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stapel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 12.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende erteilt der Finanzausschussvorsitzenden das Wort, diese trägt zur Vorlage vor. Im Gremium werden die Änderungen nach der Vorgabe der Mustersatzung, über die unter § 2 Abs. 3b) aufgeführten Freigabegrenzen von 3.000€ auf 10.000€ diskutiert.
Ziel sollte die Vereinheitlichung der Freigabegrenzen im Amtsgebiet sein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stapelfeld, wie sie sich aus der Anlage zur Sitzungsvorlage ergibt, mit der Ergänzung im
§ 2 Abs. 3b) Erwerb von Vermögensgegenständen -in Abstimmung mit den Fraktionen-, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag 10.000 Euro nicht übersteigt.
Der § 6 a (Sitzungen in Fällen von höherer Gewalt) wird aufgenommen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kommunalaufsicht einzuholen und die Satzung anschließend nach Ausfertigung durch den Bürgermeister öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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450,6 kB
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2
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142 kB
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3
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387 kB
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