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26.08.2014 - 9 Satzung über Auskunftspflichten über die Nieder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Roland Schramm
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Di., 26.08.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Roland Schramm
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Menzel verweist auf die Beratung im Finanzausschuss am 13.08.2014.
Der Finanzausschuss hat folgenden Änderungsvorschlag zu § 1 Abs. 1 und 3 zur Beschlussfassung empfohlen:
§ 1
Auskunftspflichten
(1)Die Gebührenpflichtigen haben der Gemeinde jede Auskunft im Sinne des § 54 Abs. 1
Wasserhaushaltsgesetz sowie § 30 Landeswassergesetz zu erteilen, die für die Festsetzung
und Erhebung der Gebühren nach dieser Satzung erforderlich ist.
(3) Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und der abgegebenen Erklärungen haben die Grundstückseigentümer und die Benutzer des
Grundstücks den Beauftragten der Gemeinde den Zutritt zu ihrem Grundstück zu gestatten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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