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ALLRIS - Auszug

08.12.2020 - 13 Anwendung der Satzung über Stundung, Niederschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 17.11.2020 wird verwiesen.

Das Ziel ist die Ermöglichung einer einheitlichen Verfahrensweise auf Amtsebene hinsichtlich der Regelungen und Wertgrenzen. Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden – Herrn Rathjen – ergeht der folgende
 

 

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Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt, die am 26.11.2020 durch den Amtsausschuss beschlossene Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ebenfalls für Forderungen der Gemeinde Hoisdorf für anwendbar zu erklären.

 

Die „Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Hoisdorf“ vom 08.10.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.02.2011 wird aufgehoben.  

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0 
 

 

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Anlagen zur Vorlage