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07.12.2020 - 15 Anwendung der Satzung über Stundung, Niederschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 07.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld beschließt, die am 26.11.2020 durch den Amtsausschuss beschlossene Satzung des Amtes Siek über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen ebenfalls für Forderungen der Gemeinde Stapelfeld für anwendbar zu erklären.
Die „Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Stapelfeld“ vom 24.09.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 08.04.2011 wird aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,2 kB
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