07.12.2020 - 18 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 07.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Stefan Lorenz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Finanzausschussvorsitzende berichtet zur Vorlage.
Auf Nachfrage aus der Gemeindevertretung, warum ein neues Fahrzeug für die Feuerwehr angeschafft werden soll, erläutert der Vorsitzende, dass der Bedarfsplan der Feuerwehr dies vorgibt. Ab 2.000 Einwohner sind 2 taktische Fahrzeuge vorzuhalten, derzeit hat die Gemeinde bereits über 1.800 Einwohner. Perspektivisch wird die Gemeinde weiter wachsen, hierfür muss vorgesorgt werden. Der Personalmangel der Feuerwehr muss durch entsprechende Technik aufgefangen werden. Durch die Vielzahl an Einsätzen und die Vielfältigkeit der Einsätze z.B. Unfälle auf der Autobahn, Einsatz in der Müllverbrennungsanlage oder Gewerbegebieten, sind verschiedene Materialien vorzuhalten.
Die Verwaltung wird um Erläuterung der Minderungen der Zeile 07- Sonstige Erträge des Gesamthaushaltsplans gebeten.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Gewerbesteuereinnahmen der letzten Jahre sind höher ausgefallen, als zunächst geplant. Aufgrund höherer Gewerbesteuereinnahmen der letzten Jahre, ergeben sich zeitversetzt in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 höhere Umlageaufwendungen, die voraussichtlich zu einem Fehlbetrag im Ergebnisplan führen werden.
Für diese später entstehenden Aufwendungen sind gemäß § 24 GemHVO-Doppik Finanzausgleichsrückstellungen zu bilden. Diese Rückstellungen sind als Aufwand zu buchen
und auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen. Dadurch werden die Aufwendungen der
Verursachungsperiode (Haushaltsjahr 2018) zugeordnet. Die Rückstellungen sind sodann
ertragswirksam in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 aufzulösen.
Die jetzt für das Haushaltsjahr 2021 geplanten sonstigen Erträge, stellen die tatsächlichen erwarteten Erträge aus den Konzessionsabgaben dar.
Beschluss:
Da die Gemeinde beabsichtigt eine/n Erzieher/in im kommenden Jahr auszubilden ist dies im Stellenplan zu berücksichtigen.
Die Ausweisung im Ergebnishaushalt „Aufforstung Moor“ ist umzubenennen in „Große Heide“.
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung, den Ergebnis- und den Finanzplan und den Stellenplan inkl. der zuvor genannten Anpassungen für das Haushaltsjahr 2021.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,9 kB
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18,1 kB
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112,1 kB
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4
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496,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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292,5 kB
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