25.11.2020 - 7 Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mi., 25.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Mitglieder des Bauausschusses beraten über die geplante 5. Änderung des B-Planes
Nr. 3. Es besteht Einigkeit über die Notwendigkeit des Aufstellungsbeschlusses. Das Ziel der
Gemeinde sollte sein weitere vorhandene B-Pläne zu überprüfen, ob diese inhaltlich die
gewünschten Entwicklungsziele der Gemeinde Siek abbilden.
In diesem Zusammenhang wird die Frage nach den Planungskosten für derartige Änderungen gestellt. Herr Bitzer führt aus, dass stadtplanerische Leistungen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vergütet werden.
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich nördlich der „Hauptstraße“; Grundstücke „Hauptstraße 3 – 21“ (nur ungerade Nummern) und „Großblöcken 2 – 42“ wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 aufgestellt.
Das Planungsziel besteht im Wesentlichen darin, dass die Überarbeitungen/ Änderungen des Bebauungsplanes dazu dienen soll, die heutigen Gegebenheiten an den Bestand anzupassen und baurechtlich für zukünftige Entwicklungen rechtsicher zu machen. Dies gilt insbesondere für die Ausnutzung der Grundstücke, die überbaubaren Grundstücksflächen und für Auswirkungen auf die verkehrliche Situation sowie den Freiraum.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro B2K aus Kiel beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|