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ALLRIS - Auszug

10.11.2020 - 9 Satzung über die Sondernutzung zur Aufstellung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage vom 28.10.2020 wird Bezug genommen.

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor.

 

Im Zuge der Beratung ergibt sich zu § 2 Erteilung der Sondererlaubnis des Satzungsentwurfs eine Änderung. Absatz 1 soll folgenden Wortlaut erhalten:

 

Die Sondernutzungserlaubnis ist zulässig für die Freiwillige Feuerwehr, politische Parteien, gemeinnützige Organisationen und vergleichbare kulturelle oder soziale Einrichtungen für Veranstaltungen im Kreis Stormarn. Sie ist beim Bürgerservice des Amtes Siek zu beantragen.

 

Im § 3 1) ist das Wort Straßen zu korrigieren (Buchstaben vertauscht).
 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die Satzung über die Sondernutzung zur Aufstellung von Werbeschildern an öffentlichen Straßen der Gemeinde Hoisdorf, wie sie sich aus der Anlage ergibt unter Berücksichtigung der zuvor genannten Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0