21.10.2020 - 5 Satzung über die Herstellung von notwendigen St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mi., 21.10.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Den Ausschussmitgliedern liegen außerdem die entsprechenden Satzungen der Gemeinden Brunsbek und Hoisdorf vor. Der Vorsitzende schlägt vor, die Satzung der Gemeinde
Brunsbek als Beratungsgrundlage zu nutzen. Seitens des Finanzausschusses wird dazu angemerkt, dass die Vorlage der Verwaltung ausführlichere Regelungen enthält und daher als Beratungsgrundlage dienen sollte. Abschließend besteht Einigkeit darüber, den verwaltungsseitig vorgelegten Satzungsentwurf gemeinsam Paragraph für Paragraph durchzugehen.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen:
§ 1 Geltungsbereich keine Änderung
§ 2 Begriffsbestimmungen keine Änderung
§ 3 Herstellungspflicht keine Änderung
§ 4 Lage im 1. Satz ist nach den Worten „in zumutbarer
Entfernung“ der Klammerzusatz (in der Regel max. 250 m Lauflinie) aufzunehmen.
§ 5 Beschaffenheit im Abs. 2 sind im letzten Satz die Wörter „des
Fahrradrahmens und mindestens eines Lauf-
rades“ zu streichen.
Im Abs. 5 ist der zweite Absatz „Für das fach-
gerechte Pflanzen und die notwendige ….“ zu
streichen.
§ 6 Anzahl der Stellplätze im Abs. 1 ist das Wort „Zahl“ durch „Anzahl“ zu
ersetzen.
Der Abs. 9 ist komplett zu streichen.
§ 7 Erhöhung und Verzicht keine Änderung
§ 8 Ablösung der Herstellungspflicht der Abs. 6 ist komplett zu streichen (Begründung:
der Ablösebetrag ergibt sich jeweils aus den
Vorgaben in Abs. 5).
Der Abs. 7 wird damit zu Abs. 6
§ 9 Ordnungswidrigkeiten keine Änderung
§ 10 Abweichung keine Änderung
§ 11 Inkrafttreten keine Änderung
Anlage 1 der Stellplatzsatzung
1.1 ändern in bis zu 50 m² Wohnfläche
1.2. ändern in über 50 m² Wohnfläche
1.3 bis 1.7 gestrichen
2.1 ändern in 1 je 30 m² Nutzfläche
(bei Kfz und Fahrrädern)
2.2 keine Änderung
Die Spalte „hiervon für Besucher/innen %“ soll sowohl für Kfz als auch für Fahrräder gelten.
Nr. 3 bis Nr. 10 gestrichen
Anlage 2 der Stellplatzsatzung
- Die Bezeichnung „Vertrag über die Ablösung der Herstellungspflicht von Stellplätzen und Garagen“ ist um die Worte „sowie Abstellanlagen für Fahrräder“ zu ergänzen.
- Der Vertrag ist um den § „Gleichstellungsklausel“ zu ergänzen.
- Die Beschreibung der Unterschriftszeile der Gemeinde Siek soll um das Wort
„Bürgermeister“ ergänzt werden.
Von Seiten des Finanzausschusses wird die Stellplatzsatzung und ihrer Anlagen - mit den zuvor genannten Änderungen – zunächst als ausreichend empfunden. Sollte die laufende Praxis jedoch ergeben, dass weitere Regelungen erforderlich sind, so wäre die Satzung dann ggf. zu ändern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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438,4 kB
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2
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500,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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84,7 kB
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