Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

21.10.2020 - 5 Satzung über die Herstellung von notwendigen St...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Den Ausschussmitgliedern liegen außerdem die entsprechenden Satzungen der Gemeinden Brunsbek und Hoisdorf vor. Der Vorsitzende schlägt vor, die Satzung der Gemeinde

Brunsbek als Beratungsgrundlage zu nutzen. Seitens des Finanzausschusses wird dazu angemerkt, dass die Vorlage der Verwaltung ausführlichere Regelungen enthält und daher als Beratungsgrundlage dienen sollte. Abschließend besteht Einigkeit darüber, den verwaltungsseitig vorgelegten Satzungsentwurf gemeinsam Paragraph für Paragraph durchzugehen.

 

Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

§   1 Geltungsbereich    keine Änderung

§   2 Begriffsbestimmungen   keine Änderung

§   3 Herstellungspflicht   keine Änderung

§   4 Lage     im 1. Satz ist nach den Worten „in zumutbarer

Entfernung“ der Klammerzusatz (in der Regel max. 250 m Lauflinie) aufzunehmen.

§   5 Beschaffenheit    im Abs. 2 sind im letzten Satz die Wörter „des

Fahrradrahmens und mindestens eines Lauf-

rades“ zu streichen.

Im Abs. 5 ist der zweite Absatz „Für das fach-

gerechte Pflanzen und die notwendige ….“ zu

streichen.

§   6 Anzahl der Stellplätze   im Abs. 1 ist das Wort „Zahl“ durch „Anzahl“ zu

ersetzen.

Der Abs. 9 ist komplett zu streichen.

§   7 Erhöhung und Verzicht   keine Änderung

§   8 Ablösung der Herstellungspflicht der Abs. 6 ist komplett zu streichen (Begründung:

der Ablösebetrag ergibt sich jeweils aus den

Vorgaben in Abs. 5).

Der Abs. 7 wird damit zu Abs. 6

§   9 Ordnungswidrigkeiten   keine Änderung

§ 10 Abweichung    keine Änderung

§ 11 Inkrafttreten    keine Änderung

 

Anlage 1 der Stellplatzsatzung

1.1      ändern in bis zu 50 m² Wohnfläche

1.2.      ändern in über 50 m² Wohnfläche
1.3  bis  1.7     gestrichen

2.1       ändern in 1 je 30 m² Nutzfläche

(bei Kfz und Fahrrädern)

2.2      keine Änderung

Die Spalte „hiervon für Besucher/innen %“ soll sowohl für Kfz als auch für Fahrräder gelten.

 

Nr. 3  bis  Nr. 10    gestrichen

 

Anlage 2 der Stellplatzsatzung

-       Die Bezeichnung „Vertrag über die Ablösung der Herstellungspflicht von Stellplätzen und Garagen“ ist um die Worte „sowie Abstellanlagen für Fahrräder“ zu ergänzen.

-       Der Vertrag ist um den § „Gleichstellungsklausel“ zu ergänzen.

-       Die Beschreibung der Unterschriftszeile der Gemeinde Siek soll um das Wort

„Bürgermeister“ ergänzt werden.

 

Von Seiten des Finanzausschusses wird die Stellplatzsatzung und ihrer Anlagen - mit den zuvor genannten Änderungen – zunächst als ausreichend empfunden. Sollte die laufende Praxis jedoch ergeben, dass weitere Regelungen erforderlich sind, so wäre die Satzung dann ggf. zu ändern.

 

Reduzieren

Anschließend fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Stellplatzsatzung, wie sie sich aus der Anlage und den Änderungen durch den Finanzausschuss am 21.10.2020 ergibt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0