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ALLRIS - Auszug

13.10.2020 - 6 Satzung der Gemeinde Hoisdorf über die Herstell...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 07.09.2020 wird verwiesen.

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.

 

Im Zuge der Beratung stellt sich zu den Nutzungsarten unter § 3 des Satzungsentwurfs die Frage zur Ausweisung von Praxisräumen. Unter Nummer 2 wird die Nutzungsart „Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen“ genannt. Unter 2.1 heißt es „Büro- und Verwaltungsräume allgemein“. Die „Praxisräume“ sind nicht weiter aufgeführt. Herr Schulz bittet um Klärung.

 

Nach kurzer Beratung ergeben sich folgende Änderungen / Ergänzungen zu § 3 (1) Nutzungsarten:

 

1.1  Zahl der Stellplätze 2 je Wohnung über (bisher ab) 50 m² Nutzfläche

 

Neuer Punkt:

1.3 Seniorenwohnungen (betreutes Wohnen) 1 Stellplatz je Wohnung

hiervon 10 v. H. für Behinderte (min.1)

 

Neuer Punkt:

 2.2 Praxisräume     2 Stellplätze pro Behandlungszimmer  

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die Stellplatzsatzung, wie sie sich aus der Anlage unter Berücksichtigung der zuvor aufgeführten Änderungen zu § 3 (1) ergibt. Die Satzung soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0 
 

Danach verabschiedet sich Herr Schacht gegen 20.30 Uhr.

 

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