21.09.2020 - 9 Satzung über die Herstellung von notwendigen St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mo., 21.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Auf die Vorlage wird verwiesen.
Von Seiten des Finanzausschusses ergeben sich folgende Fragen und Änderungen:
§ 1 Geltungsbereich Abs. 2
Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, welche Auswirkungen die Satzung auf die bestehende Bebauung hat, wenn dort bisher keine entsprechenden Regelungen getroffen wurden.
§ 6 Anzahl der Stellplätze Abs. 9
Ist komplett zu streichen, da die Sonderregelungen nach § 85a Abs. 4 LBO SH nicht mehr gelten.
§ 8 Ablösung der Herstellungspflicht Abs. 6
Es entsteht eine rege Diskussion über Höhe des Ablösebetrages und ob dieser überhaupt konkret festgelegt werden muss, da bereits Abs. 5 eine Regelung enthält.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob Abs. 6 ersatzlos gestrichen werden kann und mitzuteilen, wie hoch die in Abs. 5 genannten durchschnittlichen Herstellungskosten sind.
Anlage 1 der Stellplatzsatzung
Die Anlage ist für die Gegebenheiten in der Gemeinde Siek zu umfangreich.
Die einzelnen Mitglieder des Finanzausschusses werden die Anlage diesbezüglich überprüfen und auf der nächsten Sitzung am 21.10.2020 darüber beraten.
Anschließend fasst der Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die in der Sitzung gestellten Fragen in einer Vorlage zu beantworten und dieser als Anlage den Entwurf der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hoisdorf beizufügen.
Eine erneute Beratung erfolgt in der Sitzung des Finanzausschusses am 21.10.2020.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
205,9 kB
|