15.09.2020 - 5 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 15.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage der Verwaltung vom 03.08.2020 wird verwiesen.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Hoisdorf ist verwaltungsseitig aufgrund einer geänderten Mustersatzung des Landes Schleswig-Holstein überarbeitet worden. Nach einleitenden Worten des Ausschussvorsitzenden werden die Korrekturen im Einzelnen durchgegangen.
Bei dem Aufgabengebiet des Finanzausschusses (§ 4 Ständige Ausschüsse (1) a) ist die Beratung über die Höhe der Elternbeiträge und/oder Verpflegungsbeiträge aufgeführt. Herr Rathjen stellt dieses in Frage und bemerkt dazu, dass eine Deckelung der Beiträge im Rahmen der KiTa-Reform durch das Land S-H vorgegeben wird.
Anmerkung der Verwaltung:
Diese Aufgabe ist verwaltungsseitig vorsorglich in den Satzungsentwurf aufgenommen worden, weil derzeit die Evaluation der KiTa-Reform bis 2024 noch nicht hinreichend bekannt ist.
Hinsichtlich des Aufgabengebietes des Schul- und Sozialausschusses (§ 4 (1) c) teilt Bürgermeister Schippmann mit, dass es für das Stormarnsche Dorfmuseum ein Kuratorium gibt. Insoweit kann diese Aufgabe aus dem Satzungsentwurf entfernt werden.
Zur Höhe der aufgeführten Beträge / Werte ergeben sich keine Änderungen.
Die Verwaltung wird gebeten, auf die Orthographie in der Satzung zu achten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,6 kB
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2
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146,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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58 kB
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