11.08.2020 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaush...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 11.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Stefan Lorenz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage vom 22.07.2020 wird Bezug genommen.
Der Vorsitzende – Herr Rathjen – erläutert anhand der Vorlage die wesentlichen Änderungen der vorgelegten 1. Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020.
Durch den Aufschub der KiTa-Reform auf den 01.01.2021 sind vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 weiterhin Kostenausgleiche zu zahlen. Die entsprechenden Ansätze im Teilplan 361100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen – werden mit dem Nachtrag aufgestockt.
Im Teilplan 365000 – KiTa Hoisdorf – ist die Landeszuweisung für die Gebührenbefreiung 04-06/2020 in Höhe von 96.500 € eingeplant worden. Der Ansatz der Elterngebühren ist entsprechend gemindert worden. Die Verwaltungskostenerstattung an das Amt ist herabgesetzt worden.
Die Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 sind aufgrund der Corona Krise bisher um rd. 490.000 € zurückgegangen. Im 1. Quartal 2020 führten hohe Gewerbesteuerfestsetzungen für Vorjahre zu nicht geplanten Mehrerträgen. Daher muss der Haushaltsansatz im Teilplan 611000 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen – nur um 100.000 € reduziert werden.
Die Herabsetzung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer resultiert aus der Mai/Steuerschätzung.
Im Teilplan 612000 – Sonstige allg. Finanzwirtschaft – werden die Zinsaufwendungen reduziert, da die Kreditaufnahme später erfolgt, als ursprünglich angenommen. Aufgrund dessen wird auch im investiven Bereich die geplante Tilgung von Krediten verringert.
Im Teilplan 541000 – Gemeindestraßen – wird der Unterhaltungsaufwand um 14.000 € gekürzt. Diese Mittel werden im investiven Bereich für den Erwerb von Grundstücken eingestellt. Bürgermeister Schippmann erläutert dazu die Maßnahme.
Im Teilplan 541100 – Straßenbeleuchtung – werden für die LED- Umrüstung weitere Haushaltsmittel eingeplant.
Unter Berücksichtigung der aufgenommenen Änderungen schließt der Ergebnisplan des 1. Nachtragshaushaltes 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -716.700 € ab.
Aufgrund der Beschlussempfehlung zur Gewährung eines Zuschusses an den TUS Hoisdorf (s. TOP 5) in Höhe von 2.036,52 € sind noch entsprechende Haushaltsmittel im Teilplan 421000 – Förderung des Sports – zu veranschlagen. Diese werden nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in den Nachtragshaushalt eingepflegt.
Bürgermeister Schippmann teilt abschließend mit, dass durch den Verkauf alter Straßenlaternen Erträge in Höhe von 4.800,-- € und durch den Verkauf eines Teilgrundstückes (76 qm) im Moorweg Erträge von 6.338,40 € fließen werden. Eine Veranschlagung im Nachtragshaushalt ist nicht erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
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