21.07.2014 - 8 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Hoisdorf
- Datum:
- Mo., 21.07.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat in ihrer Sitzung am 24.03.2014 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur o.g. Planung gefasst. Daraufhin wurde die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 09.07.2014 durchgeführt. Die Behörden wurden am 06.06.2014 von der Planung unterrichtet.
Im Rahmen dieser Beteiligung sind Stellungnahmen eingegangen, die nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage aufgeführt sind.
Wie vom BA-Vorsitzenden Herrn Putzbach bereits berichtet, wurden weitere Untersuchungen notwendig. Den Anwesenden wurde zu diesem TOP der „Bericht zu Innenentwicklungspotenzialen im Gemeindegebiet“ vorgelegt. Bürgermeister und BA-Vorsitzender haben den Bericht mit dem Planer am heutigen Tage vorbesprochen und noch Änderungen an Planzeichnung vorgenommen. Danach existieren im Gemeindegebiet 32 bebaubare Grundstücke, die sich allerdings im privaten Besitz befinden. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten durch Innenverdichtung bestehen nicht.
Herr Horl hinterfragt Formulierungen auf den Seiten 7 und 9 der Abwägungsempfehlung.
Danach sind weitere Aussagen / Ergebnisse in die Begründung aufzunehmen. Wie sehen diese aus.
Herr Schippmann verweist hierzu auf das bisherige Verfahren, sowie den nun vorliegenden Bericht zur Innenentwicklung.
Der Bürgermeister stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
b) abschließender Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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165,4 kB
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407,4 kB
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