11.06.2020 - 10 Verwaltungskosten 2020; Verwaltung des Schulver...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Amtsausschusses
- Gremium:
- Amtsausschuss Siek
- Datum:
- Do., 11.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Amtsvorsteher berichtet von den stattgefundenen Gesprächen und dem erzielten Ergebnis.
Frau Ketelsen ist der Ansicht, dass entstehende Kosten auch von den verursachenden Gemeinden zu tragen sind. Sie bittet dieses für Folgejahre zu berücksichtigen.
Fragen von Herrn Bitzer beantworten Herr Beber und Herr Schacht wie folgt:
Zu dem Gespräch waren nur Vertreter der beteiligten Gemeinden und des Amtes anwesend. Herr Bitzer ist der Ansicht, dass auch alle anderen Kommunen zu beteiligen sind, da diese die nicht gedeckten Kosten tragen. Herr Beber kann sich dieser Sichtweise anschließen.
Der Kompromiss kam zustande, da man sich einig war, dass weitere Gespräche diesbezüglich geführt werden müssen, um anschließend festzulegen, welche Aufgaben das Amt für die Gemeinden tatsächlich wahrnehmen soll – mit der Folge, dass diese dann auch entsprechend des entstehenden Aufwands bezahlt werden müssen. Diese Gespräche sind losgelöst von der jährlichen Haushaltsberatung zu führen.
Zur Frage nach der Übernahme von anderen Aufgaben der Gemeinden und der Weitergabe der hierfür entstehenden Kosten an die Gemeinden (z.B. Belegung der MZH in Siek) weist Herr Beber auf § 5 der Amtsordnung hin, wonach maximal 5 Aufgaben der Gemeinde an das Amt übertragen werden dürfen.
Herr Bitzer erklärt, dass die dargelegten Begründungen für ihn nachvollziehbar sind, er sich aber trotzdem gegen den Beschluss aussprechen wird.