09.06.2020 - 7 Neufassung der Satzung über die Benutzung und E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage der Verwaltung vom 13.05.2020 wird verwiesen. Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt
Dieser Vorlage ist die Neufassung der Kindertageseinrichtungssatzung zum 01.08.2020 beigefügt.
§ 5 regelt den Mittagstisch. Zur Verpflichtung (Abs. 1) bedarf es einer Überprüfung der Rechtslage (siehe TOP 6). Das Ergebnis der verwaltungsseitigen Prüfung ist Grundlage für die Fassung dieses Paragraphen. Falls es sich um eine Verpflichtung handeln sollte, wäre Absatz 4 zu überarbeiten.
§ 10 Abs. 2 regelt, dass die Kinder im Elementarbereich spätestens bis 9:00 Uhr in der Gruppe sein sollen. Abholzeiten werden in dem Satzungsentwurf nicht genannt. Desweiteren fehlt eine Möglichkeit für vorzeitiges Abholen in Ausnahmefällen.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten. Das Ergebnis soll bis zur nächsten Sitzung des KiTa – Beirates vorliegen und bei der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung berücksichtigt werden.
Anmerkung der Verwaltung:
§ 5 der KiTa-Satzung ist aus der alten KiTa-Satzung übernommen worden, da durch die Spitzabrechnung mit den Eltern des Mittagstisches vorerst weiter die Möglichkeit des Abmeldens bestehen sollte. So haben Eltern weiter die rechtzeitige Möglichkeit in Ausnahmefällen ihre Kinder vom Mittagstisch abzumelden, sodass die Kosten für das Mittagessen an den Tagen entfallen. Ebenso besteht die Möglichkeit z.B. bei Krankheit das Mittagsessen gemäß §5 Absatz 4 Satz 2 abzumelden. Mit Änderung der Abrechnung des Mittagstisches über eine Pauschale würde der Absatz komplett entfallen können und der § 30 (Verpflegung) Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG neu, gültig ab 01.01.2021) würde erfüllt sein.
Für den KiTa-Betrieb ist es wichtig, dass die Kinder bis 9.00 Uhr in der KiTa anwesend sind, aus diesem Grunde ist die Bringzeit in der Satzung unter § 10 Absatz 2 klar deklariert. Bei den Abholzeiten ist es durchaus möglich, dass die Eltern ihre Kinder im gewissen Maß flexibel abholen können.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Hoisdorf über die Benutzung und die Erhebung von Elternbeiträgen der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungssatzung) zum 01.08.2020 vorbehaltlich einer Klärung und eventuellen Überarbeitung der Paragraphen 5 und 10 nach Vorlage des Ergebnisses der verwaltungsseitigen Prüfung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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254,5 kB
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