09.06.2020 - 6 Änderung der Betreuungszeiten ab 01.08.2020 in ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage der Verwaltung vom 08.05.2020 wird verwiesen. Herr Rathjen schildert in einer Zusammenfassung den Sachverhalt.
Für den Erhalt der Fördermittel ist eine Umstellung auf „feste“ Betreuungszeiten zum 01.08.2020 erforderlich. Der Großteil der Eltern benötigt eine Betreuung bis 14:00 Uhr bzw. bis 16:00 Uhr. Die Betreuung bis 13:00 Uhr wird derzeit nur von wenigen Familien beansprucht. Diese Gruppenöffnungszeit bis 13:00 Uhr kann laut KiTa-Leitung aufgrund des geringen Bedarfs sowie der räumlichen und personellen Situation künftig nicht mehr angeboten werden. Aus diesem Grunde soll ab 01.08.2020 die Betreuungszeit bis 13:00 Uhr nur den Familien angeboten werden, die diese in der Vergangenheit hauptsächlich (mindestens an 3 Tagen/Woche) genutzt haben. Diese Betreuungszeit wird danach auslaufen.
Ab dem 01.01.2021 muss der Träger gem. § 30 Abs. 2 u. 3 KiTa-Reform-Gesetz die Mittagsverpflegung für die Kinder sicherstellen, die 6 Stunden und länger sowie in den Hortgruppen betreut werden. Aufgrund der räumlichen und personellen Situation soll die Mittagsverpflegung bereits zum 01.08.2020 für alle Kinder verpflichtend sein, die bis 14:00 Uhr und länger sowie im Hort betreut werden. Die 13-Uhr-Bestandskinder haben die Möglichkeit, auf die Mittagsverpflegung zu verzichten.
Es ergibt sich eine rege Diskussion. Die Herren Schleier und Niemeyer weisen darauf hin, dass es in Ausnahmefällen möglich sein muss, ein Kind früher als 14:00 Uhr oder 16:00 Uhr aus der Tageseinrichtung abzuholen. Es kann außerdem nicht sein, dass die Kinder zwangsweise am Mittagstisch teilnehmen müssen. Für die Zukunft sollte geprüft werden, welche Flexibilität noch bleibt.
Herr Bürgermeister Schippmann teilt dazu mit, dass derzeit die Möglichkeit einer früheren Abholung in Ausnahmefällen gegeben ist. Dieses müsse nur vorher mit der Leiterin abgesprochen werden. Das wird ausnahmsweise auch künftig so sein.
Hinsichtlich der Mittagsverpflegung sieht der Vorsitzende die gesetzliche Regelung als Sicherstellung, dass jedes Kind am Tag eine warme Mahlzeit bekommt.
Der Finanzausschuss stellt klar, dass die Elternbeiträge auf jeden Fall geleistet werden müssen, auch dann, wenn ein Kind vorzeitig abgeholt werden sollte oder am Mittagstisch nicht teilnimmt.
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob nach dem KiTa-Reform-Gesetz eine Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen besteht, oder ob das Mittagessen vom Träger lediglich zur Verfügung gestellt werden muss. Ferner wird um Prüfung gebeten, ob bei der Buchung von Betreuungsstunden bis 14:00 Uhr oder 16:00 Uhr die Möglichkeit besteht, ein Kind ausnahmsweise früher abzuholen. Welche Flexibilität bleibt den Eltern?
Es wird gebeten, dass Ergebnis bis zur Sitzung des KiTa-Beirates vorzulegen.
Anmerkung der Verwaltung:
§ 30 (Verpflegung) Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG neu, gültig ab 01.01.2021):
(1) Die angebotene Verpflegung muss ausgewogen sein und eine ausreichende Versorgung der Kinder mit Nährstoffen gewährleisten. Es sind energiearme Getränke bereitzustellen. Bedürfnisse von Kindern mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien sowie religiöse Essgewohnheiten sind angemessen zu berücksichtigen.
(2) Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass Kindern, die täglich sechs Stunden oder länger gefördert werden, eine Mittagsverpflegung zur Verfügung steht.
(3) Hortgruppen müssen eine Mittagsverpflegung sicherstellen, wenn die Verpflegung nicht über ein schulisches Angebot gewährleistet ist.
Die Einhaltung dieser Vorschrift kann aus Sicht der Verwaltung und Kita-Leitung nur gewährleistet werden, indem die Mittagsverpflegung über einen Caterer durch die Kita organisiert wird und die Kinder hieran verpflichtend teilnehmen. Im Übrigen ist durch die Kita-Leitung beabsichtigt, für alle Kita-Kinder sämtliche Mahlzeiten durch die Kita ab 01/2021 (?) zur Verfügung zu stellen und hierfür monatliche Pauschalen (Kostgeld und Mittagstisch) festzulegen. So wird es auch in diversen Kitas gehandhabt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt:
- Zum 01.08.2020 werden die Gruppenbetreuungszeiten im Elementarbereich in der Kita Hoisdorf auf 08:00-14:00 Uhr (30 Wochenstunden) und 08:00-16:00 Uhr (40 Wochenstunden) festgelegt. Im Hort werden die Gruppenbetreuungszeiten auf 12.00/13.00-14:00 Uhr (10/5 Wochenstunden) und 12.00/13.00-16:00 Uhr (20/15 Wochenstunden) festgelegt. Randzeitengruppen (Frühgruppe 07:00-08:00 Uhr, Spätgruppe 16:00-17:00 Uhr) werden ebenfalls angeboten.
- Kinder, die bis zum 30.04.2020 im Elementarbereich an mind. 3 Tagen/Woche nur bis 13:00 Uhr betreut wurden, können auf Wunsch ab dem 01.08.2020 bis zum Schuleintritt an 5 Tagen/Woche bis 13:00 Uhr (25 Wochenstunden) betreut werden.
Die Beteiligung des Kita-Beirates ist herbeizuführen; die schriftliche Stellungnahme muss der Gemeindevertretung Hoisdorf vor deren Entscheidung vorliegen.
Der Beschluss, die Teilnahme an der Mittagsverpflegung für alle Kinder ab 01.08.2020 verpflichtend einzuführen und den Kindern, die lediglich bis 13:00 Uhr betreut werden, eine Teilnahme freizustellen, erfolgt nach Prüfung der Rechtslage durch die Amtsverwaltung direkt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.