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ALLRIS - Auszug

03.06.2020 - 8 Gemeindeeigenes Objekt - Hauptstraße 46; hier: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Von Seiten der Anwesenden wird die Auffassung vertreten, dass sich das Gebäude in einem so schlechten Zustand befindet, dass dieses nur durch eine sehr umfassende Sanierung

behoben werden könnte.

Da ein dauerhafter Erhalt des Gebäudes aber nicht im Interesse der Gemeinde liegt, ist die Beauftragung eines Gutachters zur Kostenschätzung nicht erforderlich.

Sollte durch Mängel eine Gefahrenlage bestehen, werden diese jedoch zeitnah beseitigt.

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, bis wann das Gebäude frühestens durch Kündigungen leer stehen könnte.

Aus Rücksichtnahme auf die Mieter sollten die Kündigungen dann entsprechend rechtzeitig ausgesprochen werden.

 

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Nach kurzer Aussprache fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Auf die Beauftragung eines Gutachters zur Bestandsaufnahme und Kostenschätzung für eine Sanierung des Gebäudes wird verzichtet, da die Gemeinde Siek nicht beabsichtigt das Gebäude zu erhalten. Sollte jedoch eine akute Gefahr vom Gebäude ausgehen, wird die Verwaltung beauftragt, diese beseitigen zu lassen.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welches der früheste Zeitpunkt ist, zu dem durch Kündigungen der Leerstand des Hauses erreicht werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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