03.06.2020 - 7 Aufhebung der Richtlinie zur freiwilligen Förde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Mi., 03.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage (Datum: 11.12.2019) wird verwiesen. Der Sachverhalt gem. Vorlage ist zwar nicht mehr ganz stimmig, die Kernaussage „gedeckelter Elternbeitrag“ gilt aber weiterhin,
sodass eine Änderung der Vorlage verwaltungsseitig nicht für erforderlich gehalten wurde.
In der Vorlage wurde noch angegeben, dass das Kita-Reform-Gesetz zum 01.08.2020 in Kraft tritt; dieses tritt nun jedoch erst zum 01.01.2021 in Kraft.
Allerdings wurde auch das KitaG geändert, welches ursprünglich nur bis zum 31.07.2020 galt. So wurde zum 01.08.2020 sowohl bei den Kitas als auch Tagespflegestellen aufgenommen, dass diese eine Betriebskostenförderung nur erhalten, wenn sie nicht mehr als
7,21 € für Kinder U3 und 5,66 € für Kinder Ü3 pro wöchentlicher Betreuungsstunde als
Elternbeitrag verlangen.
So gesehen wird es ab dem 01.08.2020 auch schon die gedeckelten Elternbeiträge geben, da keine Kita oder Tagespflegeperson auf die Betriebsfinanzierung verzichten wird.
Daher wird eine Differenzkostenbezuschussung gem. Tagespflegerichtlinie gar nicht mehr umsetzbar sein.
Die Richtlinie ist daher - wie in der Vorlage angegeben - aufzuheben.