30.06.2014 - 24 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mo., 30.06.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Beratung und Beschlussempfehlung des Bauausschusses vom 11.06.2014 wird verwiesen. Herr GV Reppel erläutert den Sachverhalt. Er verliest das Schreiben des Büros für integrierte Stadtplanung – Scharlibbe – vom 18.06.2014 zur Anfrage des Bauausschusses nach dem Regenrückhaltebecken. Danach kann das Regenrückhaltebecken feuerlöschtechnisch weiter genutzt werden. Die Feuerwehr muss entsprechende Rechte und Schlüsselgewalt erhalten, um an den Wendeplatz zu gelangen.
Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der Beteiligungen gem. § 13a Abs. 3 BauGB und § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.
b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Gebiet östlich und westlich Jacobsrade, südlich BAB A1, nördlich Mannhagen und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der zweite Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich für die Dauer von 1 Monat auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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