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ALLRIS - Auszug

25.11.2019 - 4 Niederschlagswassergebühr: Auflösung der Beiträ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Ausschuss wird diskutiert, ab wann die Frist für die Nutzungsdauer von 50 Jahren für die Anlagen der Niederschlagsentwässerung zu laufen beginnt. Ist hier das Herstellungsjahr

oder das Datum der Fertigstellung maßgeblich?

Die Verwaltung wird um Erklärung gebeten.

 

In der Verwaltungsvorlage wird mitgeteilt, dass die Auflösung der Beiträge und beitragsähnlichen Entgelte im Gebührenrecht der Entlastung des Gebührenzahlers dient und sich die Beitragsauflösung gebührenmindern auswirkt.

Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, wie die Gebührenminderung zu verstehen ist.

 

Die Verwaltung wird um Klärung der vorgenannten Punkte bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 02.12.2019 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag:
In Ergänzung zum Beschluss vom 01.04.2019 über die Auflösung der Beiträge in der Gebührenkalkulation für die Niederschlagswassergebühr beschließt die Gemeinde eine Nutzungsdauer für die Anlagen der Niederschlagsentwässerung von 50 Jahren.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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