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25.11.2019 - 4 Niederschlagswassergebühr: Auflösung der Beiträ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 25.11.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Anne-Marie Manthey
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Im Ausschuss wird diskutiert, ab wann die Frist für die Nutzungsdauer von 50 Jahren für die Anlagen der Niederschlagsentwässerung zu laufen beginnt. Ist hier das Herstellungsjahr
oder das Datum der Fertigstellung maßgeblich?
Die Verwaltung wird um Erklärung gebeten.
In der Verwaltungsvorlage wird mitgeteilt, dass die Auflösung der Beiträge und beitragsähnlichen Entgelte im Gebührenrecht der Entlastung des Gebührenzahlers dient und sich die Beitragsauflösung gebührenmindern auswirkt.
Die Verwaltung wird um Erläuterung gebeten, wie die Gebührenminderung zu verstehen ist.
Die Verwaltung wird um Klärung der vorgenannten Punkte bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 02.12.2019 gebeten.