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ALLRIS - Auszug

15.10.2013 - 5.3 Grundsatzbeschluss in Sachen Kostenausgleich na...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Beratungsgrundlage: Verwaltungsvorlage vom 02.10.2013 2013/004/010

 

Auf die Verwaltungsvorlage, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.

In der Vergangenheit sind vermehrt Kostenausgleichsanträge für die Betreuung von Kindern in Hamburger KiTas eingegangen. Hamburger Kostenausgleiche sind freiwillig und wurden bislang von der Gemeinde Hoisdorf nicht übernommen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Möglichkeit, einen flexiblen KiTa-Platz außerhalb der Wohnortgemeinde zu erhalten, doch sehr schwierig ist und viele Eltern daher nach Hamburg ausweichen mussten. Die Höhe des Kostenausgleiches wäre durch die Gemeinde frei wählbar, da es eine freiwillige Leistung ist. Die amtsangehörige Gemeinde Brunsbek hat bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst.

 

Der Finanzausschuss spricht sich für eine Entscheidung im Einzelfall aus.

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Ein Grundsatzbeschluss in Sachen Kostenausgleich nach § 25 a KiTaG wird nicht gefasst.
 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
 

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