15.10.2013 - 5.3 Grundsatzbeschluss in Sachen Kostenausgleich na...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Di., 15.10.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Beratungsgrundlage: Verwaltungsvorlage vom 02.10.2013 – 2013/004/010
Auf die Verwaltungsvorlage, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen.
In der Vergangenheit sind vermehrt Kostenausgleichsanträge für die Betreuung von Kindern in Hamburger KiTas eingegangen. Hamburger Kostenausgleiche sind freiwillig und wurden bislang von der Gemeinde Hoisdorf nicht übernommen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Möglichkeit, einen flexiblen KiTa-Platz außerhalb der Wohnortgemeinde zu erhalten, doch sehr schwierig ist und viele Eltern daher nach Hamburg ausweichen mussten. Die Höhe des Kostenausgleiches wäre durch die Gemeinde frei wählbar, da es eine freiwillige Leistung ist. Die amtsangehörige Gemeinde Brunsbek hat bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst.
Der Finanzausschuss spricht sich für eine Entscheidung im Einzelfall aus.