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ALLRIS - Auszug

14.10.2019 - 7 Festsetzung von Mindestgrundstücksgrößen und Zu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schippmann berichtet, dass es keinen Grundsatzbeschluss zur

Mindestgrundstücksgröße gibt.

In Zukunft kann bei B-Plan Änderungen und Neubeschlüssen dies geprüft werden. So wurde

es auch schon in der Vergangenheit durchgeführt.

Eine Hinterland Bebauung wird ebenfalls bei Überarbeitung von B-Plänen auf Realisierung

und Machbarkeit geprüft.

Von Prinzip kann sich die Gemeinde zukünftig kleinere Grundstücke vorstellen,

es muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

 

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Es werden keine Grundstücksgrößen festgelegt, hierfür dient das Verfahren zum B–Plan.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=23054&selfaction=print