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ALLRIS - Auszug

03.06.2019 - 6 Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Siek Gebiet:...

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Wortprotokoll

Herr Reppel begrüßt Herrn Nagel vom Planungsbüro Ostholstein zum B-Plan Nr. 24 der

Gemeinde Siek. Herr Nagel berichtet, dass das B-Plan Verfahren aufgrund erforderlicher

Abstimmungen mit der Landesplanung sowie der Wasserbehörde etwas verzögert wurde. Sämtliche erforderliche Zustimmungen liegen nunmehr vor.

 

Herr Nagel stellt die eingegangenen Stellungnahmen sowie die diesbezüglichen Abwägungen vor.

 

Es liegt die Anfrage eines Antragstellers hinsichtlich der Errichtung eines Einfamilienhauses in Fachwerkbauweise vor. Der Anteil der Fachwerkkonstruktion an der Fassadenfläche wurde mit ca. 33 % ermittelt und entspricht nicht der textlichen Festsetzung 8.2. Der Bauausschuss berät über den Sachverhalt und stellt fest, dass Fachwerkhäuser eine Ausnahme hinsichtlich der Fassadengestaltung darstellen. Die textliche Festsetzung 8.2 wird dahingehend wie folgt geändert:

 

8.2 Fassaden der Wohngebäude

Als Materialien für die Außenwände sind ausschließlich rote oder rotbraune Ziegel zulässig. Teilflächen mit anderen Materialien sind bis zu 20% der Außenwandflächen zulässig.

Für Fachwerkhäuser darf dieser Anteil bis zu 33 % betragen. Dabei sind Fenster und Türen nicht mitzurechnen.

 

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Beschlussvorschlag:

a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 019/005/164 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der LBO in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird der Bebauungsplan Nr. 24 für das Gebiet Flurstück 1/15, östlich "Papen-dorfer Weg", Rückwärtig der Bebauung "Alte Landstraße 31 - 37", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung vom 13.05.2019 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse sowie der oben aufgeführten geänderten text-

lichen Festsetzung 8.2 als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 24 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 24 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan im Internet unter der Adresse „www.amtsiek.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 7 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amtsiek.de/integrationto020?TOLFDNR=21546&selfaction=print