01.04.2019 - 13 Umsetzung Umgebungslärmrichtlinie- Beschluss de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 01.04.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Patricia Alt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung ist sich einig, keinen Beschluss des Lärmaktionsplanes in der Fortschreibung 2018 vorzunehmen, da die zugrundeliegenden Verkehrszahlen nach allgemeiner Auffassung veraltet sind. Auf erneute Anfrage beim Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr (LBV) wurden Verkehrszahlen für die L222 aus dem Jahr 2015 vorgelegt. Der Gemeindevertretung liegen aus dem Verkehrsgutachten der Planung für die Umgestaltung der Autobahnanschlusstelle Stapelfeld deutlich höhere Verkehrszahlen für die L222 und die BAB A1 vor.
Hinweis der Verwaltung:
Die Datengrundlage des Lärmaktionsplanes beruht nicht auf Verkehrszählungen, sondern auf errechneten Erhebungen aus den vom Land zur Verfügung gestellten Lärmkartierung 2017. Eine Vergleichbarkeit dieser Daten ist nicht gegeben und wird für die Lärmaktionsplanung seitens des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUND) bzw. des beauftragten Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nicht anerkannt.
Sollte weiterhin kein Lärmaktionsplan in der Fortschreibung 2018 seitens der Gemeinde beschlossen werden, so könnte die zuständige Kommunalaufsicht des Kreises Stormarn den Beschluss des vorliegenden Entwurfs durch die Gemeindevertretung innerhalb einer Frist gemäß § 124 Abs. 1 GO anordnen.
Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplan 2018 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
Die Gemeinde stimmt dem Abwägungsergebnis zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Beschluss Lärmaktionsplan Fortschreibung 2018
Der Lärmaktionsplan in der Form der Fortschreibung 2018, wie aus der Anlage ersichtlich, wird beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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449,2 kB
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2
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126,3 kB
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3
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224,1 kB
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