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ALLRIS - Auszug

12.03.2019 - 6 Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr: Höhe der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 21.02.2019 wird Bezug genommen. Herr Rathjen trägt den Sachverhalt vor.

0,4 x Eigenkapitalzinssatz + 0,6 x Kreditzinssatz = kalkulatorischer Zinssatz

 

Der Eigenkapitalzinssatz wird zur Zeit vom Gemeindeprüfungsamt mit 4 % angegeben. Der Kreditzinssatz stellt einen durchschnittlichen Zinssatz dar, da er unabhängig davon berücksichtigt wird, ob Kredite bestehen oder nicht. Für die Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes wird verwaltungsseitig ein durchschnittlicher Kreditzinssatz von 2,34 % zugrunde gelegt.

 

Der Finanzausschuss bittet die Verwaltung um Mitteilung, woher der durchschnittliche Kreditzinssatz stammt.

 

Anmerkung zum Protokoll:

Der durchschnittliche Kreditzinssatz in Höhe von 2,34 % ist verwaltungsintern berechnet worden. Das Gemeindeprüfungsamt hat einen kalkulatorischen Zinssatz von mindestens 3 % vorgegeben. Von der Rechtsprechung wird ein darunter liegender Satz nicht anerkannt.

Da der Eigenkapitalzinssatz von 4 % mit 0,4 und der Kreditzinssatz mit 0,6 zu multiplizieren sind, errechnet sich ein durchschittlicher Kreditzinssatz von 2,34 %, wenn der kalkulatorische Zinssatz im Ergebnis 3 % beträgt.

 

 

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Beschlussvorschlag:
Der kalkulatorische Zinssatz für die Gebührenkalkulation Niederschlagswasser wird für 10 Jahre auf 3 % festgelegt.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0