17.01.2019 - 5 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Do., 17.01.2019
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauausschussvorsitzende Herr Reppel begrüßt Frau Warnke vom Büro Ewers & Küssner zu dem Tagesordnungspunkt.
Frau Warnke erläutert den Sachstand zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 05.03.2018 – 16.03.2018. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 12.03.2018 – 23.03.2018.
Die Stellungnahmen sowie die diesbezüglichen Abwägungen sind in der Präsentation des Büros Ewers & Küssner erläutert. Die Präsentations-Unterlagen liegen der Niederschrift als Anlage bei.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", nördlich der "L224" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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206,8 kB
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16,5 kB
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803,1 kB
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11,9 MB
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