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ALLRIS - Auszug

19.05.2014 - 5 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende die Herren Czierlinski und Jess vom Büro für Bauleitplanung Bornhoeved.

 

Den Ausschussmitgliedern lag das Abwägungsprotokoll rechtzeitig vor. Der Inhalt der Stellungnahmen und Anregungen ist den einzelnen Ausschussmitgliedern bekannt und verständlich. Dies wird auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt.


Herr Czierlinski benennt im Folgenden die eingegangenen Stellungnahmen und die dazu herausgearbeiteten Abwägungen.

 

 

-Dem Protokoll können die Träger der öffentlichen Belange und Nachbargemeinden entnommen werden, die entweder schriftlich mitgeteilt haben, dass von ihrer Seite keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden, bzw. die keine Stellungnahme abgegeben haben.

 

Des Weiteren liegen Stellungnahmen von anderen Trägern öffentlicher Belange vor, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise erteilt haben.

 

So werden z.B. seitens der Landesplanung Schleswig-Holstein, den Fachdiensten des Kreises Stormarn, den Hamburger Wasserwerken, der Handwerkskammer Lübeck und dem Hamburger Verkehrsverbund keine Bedenken erhoben.

 

 

Der Vortrag des Schulverbandes Stapelfeld wird verlesen. Den darin mehrfach enthaltenen Behauptungen eines Abwägungsausfalles bzw. einer Abwägungsdisproportionalität wird im Einzelnen widersprochen. Die Gründe hierfür können dem Abwägungsprotokoll entnommen werden.

 

Die vorgeschlagene Übernahme des Sportplatzes durch den Schulverband wurde in die Abwägung eingestellt und abgelehnt, da die Gemeinde über die Umlagenfinanzierung des Schulverbandes auch weiterhin die Hauptlast bei der Unterhaltung des Sportplatzes tragen würde.

Den angeführten Belangen „Wegezeit der Nutzer“ werden organisatorische Maßnahmen bzw. „Vielfalt der Sportmöglichkeiten“ entsprechende Fachplanungen (Vorhaltung entsprechender Sportangebote) entgegengehalten.

 

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Brunsbek und die dazugehörige Abwägung werden verlesen bzw. es wird inhaltlich auf die Ausführungen zur Stellungnahme des Schulverbandes verwiesen.

 

Von Seiten die Freien und Hansestadt Hamburg werden keine grundsätzlichen Bedenken. Die weiterführenden Forderungen werden auf den nachfolgenden Planungsebenen behandelt.

 

Die Fernwärmeversorgung Stapelfeld äußert keine Bedenken.

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Braak wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Nutzbarkeit für Schulsportzwecke wird entgegengehalten, dass auch die verbleibende Fläche groß genug ist, um weitere Sportangebote vorzuhalten. Eine Fachplanung ist dem Schulverband angeraten worden.

 

Die Stellungnahme von BUND / NABU Landesverband Schleswig-Holstein wird vorgetragen, jedoch nicht geteilt.

 

 

Die Stellungnahme zu Privat 1 wird zur Kenntnis genommen, sie betrifft aber nicht die ausgelegte 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, die die Darstellung einer Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ nicht zum Inhalt hat.

 

Zu Privat 2 liegen mehrere Stellungnahmen mit unterschiedlichen Mitunterzeichnern und Ergänzungen vor. Die Abwägung umfasst alle Stellungnahmen vollständig.

 

Zur Nutzung des Sportplatzes wird auf die Ausführungen zur Stellungnahme des Schulverbandes verwiesen.

 

Zu Fragen der Innenverdichtung wird erwidert, dass trotz deren Ausschöpfung sich weitere Nachfragen ergeben haben.

 

Das Südstormarn-Gutachten stammt aus dem Jahre 1994 und kann damit den geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht werden.

Auf die Novelle des BauGB vom 11.06.2013 und den darin enthaltenen erhöhten Anforderungen an die Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen wird verwiesen. Diese erhöhten Anforderungen werden nicht an die Umwandlung von Sportplätzen gestellt.

 

Die verkehrstechnischen Bedenken zum „Heideweg“ werden nicht geteilt. Die Straße dient nicht dem Durchgangsverkehr. Zum erwarteten Verkehrsaufkommen werden entsprechende Berechnungen angeführt.

 

Die Ausführungen von Privat 3 zur Nutzungshäufigkeit des Sportplatzes decken sich nicht mit den Aussagen der gewählten Repräsentanten der Gemeinde, von Nachbarn, sowie den Inaugenscheinnahmen bei diversen Ortsterminen.

Den Ausführungen zur „Gesundheitserziehung“, „Stärkung des Selbstwertgefühls“ und zur „Sozialerziehung“ kann zwar weitestgehend gefolgt werden, mögliche Aktivitäten können aber künftig auf der Sportanlage „Am Drehbarg“ durchgeführt werden. Auf die 29. Änderung des F-Planes wird insofern verwiesen.

Zur Flächennutzung Sportplatz / Schulhof ist bereits eine Fachplanung angeraten worden.

In Fragen angeführter Lärmbelästigung wird auf die eindeutige rechtliche Ausgangslage verwiesen( BImSchG vom 28.07.2011).

 

Das gesamte Abwägungsprotokoll liegt der Urschrift des Protokolls als Anlage bei.

 

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Beschlussvorschlag:


Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll, das dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beizufügen ist, ersichtlichen Ergebnis geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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