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ALLRIS - Auszug

19.05.2014 - 9 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemei...

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Wortprotokoll

Aufgrund des §22 GO ist Herr Scheel von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Herr Scheel befindet sich nicht im Tagungsraum und nimmt am weiteren Verlauf nicht teil.
 

Sachverhalt:


Auf die Ausführungen zum TOP 8 wird verwiesen.

Die Firma DS-Produkte, Stormarnring 14, beabsichtigt, die Erweiterung des Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Stormarnring 12 (Flurstück 50/12). Zudem sollen die Gebäude Stormarnring 4 und 14 mit einer geschlossenen Fußgängerbrücke verbunden werden.

Die bestehenden Stellplätze sind bereits jetzt nicht ausreichend. Daher soll auf dem Flurstück 231, rückwärtig der Bebauung Stormarnring 14, eine Fläche für Stellplätze geschaffen werden.

 

Die Firma DS Produkte bittet die Gemeinde dafür um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.

 

Zur Abrundung des Plangebiets werden entsprechend der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes auch die benachbarten Flurstücke 232, 233, 234 einbezogen, die sich bereits im Eigentum der davorliegenden Gewerbebetriebe befinden.

 

Die Planungskosten werden durch die Firma DS Produkte übernommen. Dies wird durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert.

 

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Beschlussvorschlag:


Zu dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 9 wird die 2. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Stormarnring 4 und Stormarnring 12 - 20, einschließlich eines ca. 35 m breiten Geländestreifens südlich Stormarnring 14 - 20, folgende Änderung der Planung vorsieht:

Ausweisung von Flächen für die Freianlagengestaltung, insbesondere zur Anlegung zusätzlicher Stellplätze.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

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Anlagen zur Vorlage