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ALLRIS - Auszug

19.05.2014 - 8 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

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Wortprotokoll

Aufgrund des §22 GO ist Herr Scheel von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Herr Scheel verlässt daher den Tagungsraum und nimmt am weiteren Verlauf nicht teil.

 

Sachverhalt:


Die Firma DS-Produkte, Stormarnring 14, beabsichtigt, die Erweiterung des Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Stormarnring 12 (Flurstück 50/12).

Die bestehenden Stellplätze sind bereits jetzt nicht ausreichend. Daher soll auf dem Flurstück 231, rückwärtig der Bebauung Stormarnring 14, eine Fläche für Stellplätze geschaffen werden.

Die Firma DS Produkte bittet die Gemeinde dafür um Änderung des Flächennutzungsplanes.

Zur Abrundung des Plangebiets werden auch die benachbarten Flurstücke 232, 233, 234 einbezogen, die sich bereits im Eigentum der davorliegenden Gewerbebetriebe befinden.

 

Die Planungskosten werden durch die Firma DS Produkte übernommen. Dies wird durch einen städtebaulichen Vertrag abgesichert. Eine Beratung des Vertragsentwurfes erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

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Beschlussvorschlag:


Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 25. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich Stormarnring 14 - 20 in einer Tiefe von ca. 35 m folgende Änderung der Planung vorsieht:

Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE) anstelle einer Fläche für die Landwirtschaft (L).

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage