29.11.2018 - 13 Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Siek Gebiet:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Siek
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Buchmann erklärt sich für befangen und verlässt für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungsraum.
Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung am 12.11.2018 zusätzlich für die Festlegung einer maximalen Firsthöhe ausgesprochen. Diese soll, bezogen auf die Oberkante des Papendorfer Weges, maximal 7,0 m betragen.
Den anwesenden Bauinteressenten für das südliche Baufeld wird Rederecht eingeräumt. Diese tragen vor, dass mit einer festgesetzten Firsthöhe von 7,0 m ihre gewünschte Gebäudeform nicht realisiert werden kann.
Es schließt sich eine rege Diskussion an, in der verschiedene Firsthöhen (7,0 m – 9,0 m) erörtert werden.
Herr Bitzer stellt sodann nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, eine maximale Firsthöhe von 8,50 m festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 8
Nein-Stimmen : 3
Enthaltungen : 0
Anschließend wird über den B-Plan Nr. 24 insgesamt abgestimmt.
Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Flurstück 1/15, östlich "Papendorfer Weg", rückwärtig der Bebauung "Alte Landstraße 31 - 37" sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit Stand vom 14.08.2018 mit einer maximalen Firsthöhe von 8,50 m gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO war der Gemeindevertreter Herr Buchmann von der Beratung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
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