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ALLRIS - Auszug

28.11.2018 - 13 Ergänzungsvorlage: Verwaltung der kommunalen Ki...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Die Kostenerstattung der Gemeinde Hoisdorf für die Verwaltung der kommunalen KiTa Hoisdorf durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 22.000 Euro festgesetzt.

Der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zwischen der Gemeinde Hoisdorf und dem Amt Siek vom 12.12.2001 sowie der 1. Nachtrag vom 24.04.2006 und der 2. Nachtrag vom 29.02.2016 werden aufgehoben, da sich die Kostenerstattung aus § 3 Abs. 4 AO i.V.m. § 21 Abs. 1 AO ergibt.

 

Die Kostenerstattung der Gemeinde Stapelfeld für die Verwaltung der kommunalen KiTa Stapelfeld durch das Amt Siek wird für das Jahr 2019 auf 20.000 Euro festgesetzt.

Der „Geschäftsbesorgungsvertrag“ (öffentlich-rechtliche Vereinbarung) zwischen der Gemeinde Stapelfeld und dem Amt Siek vom 05.10.2004 wird aufgehoben, da sich die Kostenerstattung aus § 3 Abs. 4 AO i.V.m. § 21 Abs. 1 AO ergibt.

 

Das Benehmen mit den Gemeinden Hoisdorf und Stapelfeld ist einzuholen. Die Haushaltsmittel sind für 2019 einzuplanen. 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 42
Nein-Stimmen :   0
Enthaltungen :   0
 

 

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