20.08.2018 - 12 Bebauungsplan Nr. 10, 5. Änderung der Gemeinde ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 20.08.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt.
Die B-Plan-Änderung erfüllt die Anforderungen an den § 13a BauGB und kann deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB u.a. ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Neuorganisation der Erschließung aufgrund der veränderten Grundstücksteilung:
Entfall der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der privaten Gewerbegebiete
Anpassung der Baugrenzen, unter weitgehender Beibehaltung des sonstigen Festsetzungskonzeptes
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Planung soll das Büro Architektur + Stadtplanung, entwickeln und gestalten, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt werden.
b) Vorentwurfsbeschluss:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, vgl. anliegenden Entwurf mit Stand vom 20.08.2018, wird gebilligt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB kann entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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