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ALLRIS - Auszug

15.04.2014 - 8 Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Quali...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Verwaltungsvorlage vom 20.03.2014, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist, wird verwiesen. Die vorgelegte Richtlinie zur freiwilligen Förderung des Betriebes von Tagespflegepersonen gilt nur für Personen, die eine Vereinbarung mit der Gemeinde Hoisdorf geschlossen haben und somit im Bedarfsplan des Kreises Stormarn ausgewiesen werden.

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die in der Anlage beigefügte Richtlinie zur freiwilligen Förderung der Qualifizierung von Tagespflegestellen in der Gemeinde Hoisdorf zu beschließen.
 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage