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ALLRIS - Auszug

04.04.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek Gebi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Warnke vom Planungsbüro Evers + Küssner erläutert Einzelheiten zum Bebauungsplan Nr. 11.

-          Es wurde eine Verkehrslärmuntersuchung durchgeführt. Diese ergab, dass im Bereich der geplanten Wohnbebauung die Normwerte der DIN 18005 zu jeder Zeit eingehalten werden. In Bezug auf den gewerblich hervorgerufenen Lärm durch den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb nachts und in den früheren Morgenstunden u.a. durch die erforderlichen Milchtransportfahrzeuge ergab die Untersuchung eine geringfügige Überschreitung.

-          Eine erste Untersuchung hinsichtlich der von dem landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden Gerüche ergab, dass im Bereich des geplanten eingeschränkten Gewerbegebietes Maßnahmen zur Geruchsabwehr erforderlich werden. Näheres soll die geplante Rasterbegehung ergeben.

-          r die Wohnbebauung sind folgende Grundstücksgrößen vorgesehen: Für Einfamilienhäuser mindestens 600 qm und für Doppelhäuser mindestens 450 qm je Haushälfte.

-          Die überbaubare Fläche (GRZ) liegt in dem eingeschränkten Gewerbegebiet bei 0,6 und innerhalb des Wohnbebauungsgebietes bei 0,35.

-          r die Wohnbebauung sind Sattel- und geneigte Dächer vorgesehen.

-          Die Schmutzwasserentsorgung wird über 2 Pumpwerke in die vorhandenen Kanäle des Abwasserverbandes Siek geregelt.

-          Die Regenentwässerung kann aufgrund der Bodenverhätnisse nicht über eine Versickerung erfolgen und wird deshalb über entsprechend zu erstellende Kanäle in ein ebenfalls zu erstellendes Regenrückhaltebecken geleitet.

-          Die Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Flächennutzungsplanes werden zur Zeit ausgewertet.

-          Zum weiteren Zeitablauf: Bei heutiger Billigung des Planentwurfs wird die Bekanntmachung der frühzeitigen  Beteiligung der TÖP und Öffentlichkeit innerhalb einer Woche erfolgen. In den darauf folgenden 2 Wochen können Anregungen an das Planungsbüro gerichtet werden.

-          Zielvorstellung der Gemeinde ist die Fertigstellung der wie in der Erschließung geplanten Baustraße möglichst bis zum Herbst 2018.

-          Die Veräerung der Grundstücke ist noch in 2018 geplant, damit diese in 2019 bebaut werden können.

-          Herr Beber erklärt zur Belastbarkeit der gepflasterten Straße durch die zu erwartenden Baufahrzeuge, dass dies geprüft wurde.

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Nach Klärung einiger Fragen ergeht folgender
 

Beschluss:

Der Planvorentwurf mit Stand vom 28.03.2018 wird gebilligt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sollen wie am 05.10.2016 beschlossen durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 10
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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