26.03.2018 - 6 Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 26.03.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Grabbert vom beauftragten Büro Architektur + Stadtplanung erläutert den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans. Frau Jacob vom Büro Landschaftsplanung Jacob ergänzt den Vortrag um die landschaftsplanerischen Festsetzungen.
Die Beschlussfassung des TOP 6 wird durch den Vorsitzenden um den Punkt c) ergänzt, da laut Frau Jacob eine eigenständige Abstimmung seitens des Ausschusses über die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden wie in der Anlage dargestellt abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet südlich "Alte Landstraße" (L222), nördlich "Hauptstraße" (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 4 (2) BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Beschlussvorschlag:
c) Entlassung aus dem Landschaftsschutz
Die Entlassung aus dem Landschaftsschutz ist zu beantragen.
Hinweis:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,8 MB
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5,1 MB
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3
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98,8 kB
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4
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947,9 kB
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