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ALLRIS - Auszug

08.02.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek Gebiet: ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach der Präsentation von Frau Warnke ergeben sich einige Fragen / Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Siek:

 

Von mehreren Zuhörern und Mitgliedern des Bauausschusses werden die Gebäudehöhen
r die Planbereiche GE2 und GE3 mit max. 14 m als zu hoch angesehen. Planungsziel sollte aus Sicht der Gemeinde sein, dass die betreffenden Gebäude an der Grundstücksgrenze zur Straße niedriger als das Hallengebäude mit 12m sein sollten. Der Bauausschussvorsitzende schlägt vor die Höhe für alle Gebäude mit maximal 69 m ü. NHN festzulegen.

 

Ein Zuhörer bittet im Zuge der Produktionserweiterung auch auf die Vermeidung bez. die

Reduzierung glicher Geruchsimmissionen zu achten.

 

Ein Zuhörer fragt nach dem 15 m-breiten Grünstreifen in den Planungsunterlagen. Aus

seiner Sicht ist diese Eingrünungszone an den benachbarten Gewerbegrundstücken vorhanden.

Frau Warnke erläutert, dass die geplanten Gebäude einen hinreichende großen Abstand zur L 224 ausweisen, von der Planungsvorgabe eines 15m breiten Grünstreifens ist ihr nichts bekannt, diese Aussage wird auch von Mitgliedern des Bauausschusses bestätigt.

 

Ein Zuhörer fragt, ob der zunehmende Verkehr in der Planung Berücksichtigung findet. Herr Reppel erläutert, dass die Verkehrsprobleme nicht durch das Gewerbegebiet entstehen, vielmehr ist die nicht erfolgte Brückenplanung Richtung Ahrensburg als Ursache zu sehen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

a) Erneuter Aufstellungsbeschluss aufgrund der geänderten Gebietsbezeichnung

r das Gebiet östlich des Gewerbegebiets "Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens "Jacobsrade", südlich und nördlich der "L224" wird der Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek aufgestellt.

Planungsziel ist:

- die Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten durch den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürogebäudes östlich des Bestandsgebäudes sowie für ergänzende Gewerbenutzungen östlich des Erweiterungsbaus;

- eine bauliche Verbindung zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau;

- die Erweiterung der Straße „Jacobsrade“ zur Erschließung der neuen Grundstücke;

- die Qualifizierung von Flächen zur Entwässerung des Plangebiets;

- die Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets;

- der Teilausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebiets;

- das Herstellen einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung entlang der östlichen Plangebietsgrenze zwischen der Landesstraße 224 und der Straße „Birkenbusch“;

- das Einfügen des Plangebiets in die Landschaft durch eine Randeingrünung entlang der östlichen Plangebietsgrenze.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Begleitung des Planverfahrens wird das Planungsbüro Evers & Küssner, Stadtplaner PartGmbB, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung erfolgen.

 

b) Billigung der Planunterlagen

Der Planvorentwurf mit Stand vom 02.02.2018 wird mit der henanpassung gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage