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ALLRIS - Auszug

04.12.2017 - 12 Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die hrend der frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme des Kreises Stormarn hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.

 

Das Planungsbüro wird beauftragt, den Kreis Stormarn von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17r das Gebiet des Grundstücks 'Hauptstraße 42' (Flurstück 65/8) sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 12 
Nein-Stimmen :   0 
Enthaltungen :   0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage