20.11.2017 - 4 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 20.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pirk begrüßt Herrn Czierlinski vom Büro für Bauleitplanung und erteilt ihm das Wort.
Herr Czierlinski erläutert die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren.
Hier sind am Freitag letzter Woche noch vier Stellungnahmen eingegangen und Herr Czierlinski präsentiert bereits vorhandene Ergebnisse. Die Fernwärmeleitungen wurden bereits verlegt, Fragen von dem LBV-SH und Landwirtschaftskammer wurden beantwortet. Der NABU und Bund sehen keinerlei Probleme, Anfragen aus der Öffentlichkeit wurden nicht gestellt.
Die AWSH (Abfallentsorgung) würde das Gebiet von der Hauptstraße aus entsorgen.
Der Bauausschuss ist sich einig hier eine Empfehlung für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs auszusprechen.
Die Entsorgung des Gebietes sollte über den Groot Redder erfolgen um gefährliche Verkehrssituationen im Kurvenbereich der Hauptstraße zu vermeiden.
Auf den Hinweis des Kreises Stormarn, bezüglich der Parkraumzahl zwei pro Wohneinheit, sind sich die Ausschussmitglieder einig an der bestehenden Planung festzuhalten.
Herr Pirk dankt Herrn Czierlinski für seine Ausführungen.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit dem aus dem Abwägungsprotokoll ersichtlichen Ergebnis, das dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beizufügen ist, geprüft. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sind nicht abgegeben worden.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B (neu), Teilbereich I, für das Grundstück 'Groot Redder 2', Flurstück 21/39 (teilweise) der Flur 3, Gemarkung Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 B, Teilbereich I, durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen (30. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Berichtigung).
Hinweis:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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861,1 kB
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