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ALLRIS - Auszug

09.11.2017 - 6 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppel berichtet von dem Arbeitsgespräch mit der Planungsabteilung sowie der Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Stormarn sowie Herrn Jeß vom Architekturbüro B2K.

 

Das vereinfachte Verfahren nach §13a-BauGB findet keine Anwendung, da es sich hier nicht um eine Wohnbebauung handelt. Dementsprechend kann der Flächennutzungsplan nicht durch eine einfache Berichtigung geändert werden, sondern ist im Rahmen eines regulären Bauleitverfahrens zu ändern.

 

Die Art und der Umfang der erforderlichen Ausgleichmaßnahmen sind im weiteren Verfahren zu klären. Es soll kurzfristig ein Biologe mit der Bewertung der Fläche beauftragt werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 28. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet dlich der "Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße "Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße "An der Lohe" folgende Änderung der Planung vorsieht:

-Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro B2K Bock-Kühle-Körner, freischaffende Architekten und Stadtplaner aus Kiel, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage