09.11.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Siek Gebiet: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Siek
- Datum:
- Do., 09.11.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Reppel begrüßt Frau Warnke vom Büro Evers und Küssner und bittet um Vorstellung des überarbeiteten B-Plan Entwurfs.
Frau Warnke berichtet über die im Oktober 2016 erfolgte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, bei der lediglich eine Stellungnahme eingegangen ist. Die Anmerkung wurde zur Kenntnis genommen. Zur Minimierung des Versiegelungsgrades soll eine generelle Überschreitung der Baugrenzen für unterirdische Bauteile im gesamten Geltungsbereich nicht ermöglicht werden.
Im September 2017 wurde der artenschutzrechtliche Fachbeitrag fertiggestellt. Gemäß der Anmerkungen des Bauausschusses vom 07.09.2017 wurde das Plangebiet als WR-Reines Wohngebiet festgesetzt. Hinsichtlich der Örtlichen Bauvorschriften wurden die Vorgaben zu den gestalterischen Festsetzungen präzisiert und die Anregungen des Bauausschusses eingearbeitet.
Herr Reppel bedankt sich bei Frau Warnke für die Ausführungen. Details können den Präsentationsunterlagen entnommen werden, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Beschlussvorschlag:
a) Abwägung eingegangener Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet westlich der Straße „Kirchenweg“, für die Grundstücke Kirchenweg 12 – 16a (nur gerade Hausnummern), und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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74,4 kB
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3
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3 MB
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4
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(wie Dokument)
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8,8 MB
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