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ALLRIS - Auszug

18.09.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Pirk begrüßt Herrn Schwormstede vom Planungsbüro Architektur + Stadtplanung und bittet ihn, die markanten Punkte kurz zu erläutern.

 

Herr Schwormstede erläutert den aktuellen Sachstand zur Planung des nderübergreifenden Gewerbegebiets Minerva Park anhand des Funktionsplans und des vorliegenden Bebauungsplanvorentwurfs Nr. 16 der Gemeinde Stapelfeld, nebst 43 seitiger Begründung.

 

Die Hinweise und Planungswünsche der Gemeinde wurden bereits berücksichtigt und eingearbeitet. So wurde unteranderem der Einzelhandel als unzulässig erklärt und im südlichen Bereich fand eine Abstufung der Gebäudehöhe auf 13 m statt. Der Kreuzungsknoten im Bereich der Alten Landstraße wurde bereits mit der Stadt Hamburg abgestimmt. Die Breite des Straßenbereiches wurde im Hinblick auf einen evtl. Ausbau (4-spurig) entsprechend breiter  gewählt. Eine direkte Zufahrt zu den Grundstücken von der Straße Alte Landstraße aus, ist nicht vorgesehen.

 

Herr Stehr erkundigt sich, ob von der Hauptstraße ein Fußweg in das Gewerbegebiet führen wird? Nach den Wünschen der Gemeinde soll ebenfalls ein reiner Fußweg in der Verlängerung der Straße Lütten Damm entstehen und ist dies berücksichtigt? Die Breite und Belastbarkeit dieses Weges sollte so geplant werden, dass Einsatzfahrzeugen die Zufahrt ermöglicht wird.

Die Hinweise werden von Herrn Schwormstede aufgenommen, geprüft und eingearbeitet.

 

Lt. Herrn Schwormstede soll das Gebiet über die Buslinie 9 aus Hamburg mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen werden.

Hierzu weist der Ausschuss darauf hin, dass für die Linien aus dem Bereich Stormarn ebenfalls eine Anbindung gegeben sein muss.

 

Herr Stehr gibt zu bedenken, dass nach der jetzigen Planung der Verkehr zwar über die Anschlüsse der A1 geführt werden soll, er aber dennoch befürchtet, dass der Verkehr weiterhin durch die Gemeinde laufen wird und dies soll vermieden werden.

 

Aus dem Zuschauerraum wird die verkehrsrechtliche Erschließung der Häuser Alte Landstraße 1 - 13 durch Herrn Lange angesprochen. Die Erschließung ist für die Bewohner der Häuser 1 - 3 unstrittig, da die Zuwegung über das eigene Grundstück verläuft. Die Zuwegungen der übrigen Grundstücke ist derzeit nicht gehrleistet und muss geklärt werden.

 

Herr Pirk nimmt zu dem Textteil der Begründung auf Seite 9, Punkt 4.1  Einschränkung Einzelhandelsbetriebe, Stellung und wünscht, dass die Passage: …, davon ausgenommen sind Versandhandelsbetriebe gestrichen werden sollte. Es sollte gänzlich Einzelhandel, Lagerverkäufe und ein somit entstehendes Verkehrschaos vermieden werden.

 

Herr Bürgermeister Westphal teilt zu Thema Verkehr mit, dass es derzeit 3 unterschiedliche Verkehrsgutachten für unterschiedliche Bereiche gibt. Diese sollten zu einem Konzept zusammengeführt werden sollten, um eine einheitliche Beratungsgrundlage zu erhalten. Es wird weiterhin ausgeführt, dass ein Verwaltungsgespräch bis zur nächsten Sitzung der GV stattfinden wird. Sollten hier Ergebnisse und konkrete Aussagen erzielt werden, könnte eine weitere Beratung in der Gemeinde erfolgen.
 

Herrn Schwormstede empfiehlt der Gemeinde jetzt eine Vorbeschlussempfehlung zu beschließen, um damit eine Grundlage für die rger- und Behördenbeteiligung zu haben. Aufgrund der dann folgenden Beteiligung und Rückmeldungen, kann eine weitere Bearbeitung erfolgen. Dies kann die Gemeinde dann als Beurteilungsgrundlage nutzen und immer noch Änderungen vornehmen.

 

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Beschlussvorschlag:


Die vorliegenden Vorentwurfsunterlagen, bestehend aus B-Plan-Vorentwurf, Begndung und Anlagen, werden unter dem Vorbehalt der Vorlage eines kommunizierten verkehrsrechtlichen Gesamtkonzeptes bis zum 04.10.2017 gebilligt.  

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 21 Werktagen erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 3 
Nein-Stimmen : 1 
Enthaltungen : 1 
 

 

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Anlagen zur Vorlage