07.08.2017 - 10 Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 07.08.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Gaby Engeland
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
Für das Grundstück 'Hauptstraße 42' (Flurstück 65/8) wird der Bebauungsplan Nr. 17 aufgestellt. Es findet das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB Anwendung. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.
Folgende Planungsziele werden verfolgt:
langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;
Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten (WA) und Mischgebieten (MI) anstelle eines Dorfgebietes (MD);
Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Einbindung in das Siedlungsgefüge;
Förderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Hofstelle;
Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
b) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 04.07.2017 gebilligt.
c) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen
Anlagen zur Vorlage
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