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ALLRIS - Auszug

14.06.2017 - 6 Neubau einer Kindertagesstätte, eines Bauhofes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reppel begrüßt Herrn Kühle vom Büro B2K und bittet um die Vorstellung der Ergebnisse der durchgeführten Standortanalyse.

Herr Kühle informiert über die in die Abwägung einbezogenen Standorte und erläutert die Beurteilungskriterien. Neben den grundstücksspezifischen Kriterien wie z.B. verkehrstechnische Lage, Erreichbarkeit, Eigentumsverhältnisse, Vorhandensein von Baurecht wurden abschließend auch die wirtschaftlichen Faktoren einbezogen.

Es wurden mögliche Grunderwerbskosten, die Kosten für die Erwirkung des Baurechtes

( F-Plan, B-Plan ) sowie Kosten für die Erschließung sowie möglicher Ausgleichs-maßnahmen berücksichtigt.

 

Herr Bitzer stellt die Zwischenfrage, ob auch berücksichtigt wurde, dass Feuerwehr und Bauhof nicht zwingend in einem Gebäude untergebracht werden müssen. Herr Kühle bestätigt dieses und führt aus, dass die Fläche 4 gut geeignet wäre für die Errichtung der Feuerwehr und des Kindergartens. Die Errichtung des Bauhofes wäre aufgrund der Schall-Emissionen hier nicht möglich.

 

Herr Kühle gibt nach Vorstellung der Ergebnisse ( s. Anlage ) eine Empfehlung für die jeweils am besten geeigneten Standorte ab:

 

Kindergarten:  Fläche 4

Feuerehr / Bauhof: Fläche 1

Kombi-Standort: Fläche 8

 

Die Fläche Nr. 4 ist aus Sicht von Herrn Kühle relativ kurzfristig überplanbar.

Die Fläche Nr. 8 wäre auch für die Errichtung der Feuerwehr / Bauhof geeignet, wenn man die Kosten, den Faktor Planungszeit sowie die noch zu klärende Zufahrt außer Acht läßt.

 

Herr Trenner weist darauf hin, dass für die Überplanung des Grundstückes in der Jacobsrade bereits diverse Kosten entstanden sind und bittet eindringlich um den sensiblen Umgang mit Steuergeldern. Auf der Fläche 1 besteht seit längerem Baurecht, der Bauantrag könnte sofort eingereicht werden.

 

Ein Zuhörer stellt die Frage, ob im Zusammenhang mit der Standortanalyse bereits Gespräche mit der Feuerwehr, der HFUK sowie den Genehmigungsbehörden geführt wurden. Herr Kühle verneint dieses, da diesbezügliche Abstimmungen der nächste Schritt in der Planung wären. Diese Abstimmungen sind nur dann sinnvoll, wenn der gewünschte Standort feststeht.

 

Herr Reppel bestätigt die Meinung von Herrn Trenner, dass finanzielle Aspekte nicht auszublenden seien und stellt die Frage nach dem sinnvollsten Synergieeffekt:

  1. Feuerwehr / Bauhof ?
  2. Feuerwehr / Kindergarten ?

 

Herr Bitzer gibt zu bedenken, dass ein möglicher Grundstücksankauf aufgrund der günstigen Zinssituation sinnvoll sein könnte. Er stellt auch klar, dass aus Sicht der CDU ein Kombi-Standort erwünscht ist. Positiv wäre an der Fläche 8 die direkte Nähe zur Mehrzweckhalle und damit mögliche Parkplatzreserven für die Nutzung der Mehrzweckhalle.

 

Herr Kühle führt weiter aus, dass sich im Rahmen der näheren Betrachtung der Fläche 4 sich ergeben hat, dass die Fläche 4 auch als gemeinsamer Standort für KiTa und FFW geeignet scheint.

 

Herr Reppel unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Errichtung des Kindergartens auf der Fläche Nr. 4.

Auf der Fläche Nr. 1 soll die Planung der Feuerwehr / Bauhof umgesetzt werden. Voraussetzung für die Weiterplanung ist die Analyse des Konzeptes der Errichtung der Feuerwehr und des Kindergartens auf der Fläche Nr. 4.

 

Vor Beschlussfassung bittet Herr Buchmann um eine Sitzungsunterbrechung, Herr Reppel kommt diesem Wunsch nach. Nach der Sitzungsunterbrechung formuliert Herr Reppel vor:

 

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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Kindergarten und die Feuerwehr auf dem Grundstück Nr. 4 zu errichten. Über den Standort des Bauhofes soll zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

Grundsätzlich soll geprüft werden, ob sich Synergie-Effekte, die sich aus einem gemeinsamen Standort FFW / Bauhof ergeben können. Gegebenenfalls ist dieser Beschluss zu überprüfen.

 

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Anlagen zur Vorlage