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ALLRIS - Auszug

20.06.2017 - 4 Zuschussanträge des SV Siek e.V.

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage wird Bezug genommen.

Von Seiten des Finanzausschusses wird bemängelt, dass in dem Antrag des SV Siek e.V. von 1948 keine konkrete Summe für den Zuschuss enthalten ist. Da lediglich 2 Angebote vorgelegt und in den Anschreiben darauf hingewiesen wurde, dass einzelne Positionen

herausgenommen bzw. dazugerechnet werden müssten, ist der Antrag für die Ausschussmitglieder sehr schwer nachvollziehbar.

Da sich der 1. Vorsitzende des SV Siek unter den anwesenden Zuhörern befindet, wird Herr Unger gebeten den Antrag zu erläutern. Herr Unger teilt mit, dass die beiden Angebotssummen stark voneinander abweichen, da es sich bei einem Angebot um einen Ballfangzaun und bei dem anderen um ein Schutznetz handelt. Da der SV Siek die vorhandene Ballfanganlage in Eigenleistung demontieren und abfahren will, ist diese Position aus dem Angebot herauszurechnen. Da das Drehflügeltor und dessen Einbau nicht zur eigentlichen Ballfanganlage gehört, sind diese Positionen ebenfalls herauszurechnen. Die Zuschusssumme für den Ballfangzaun beträgt somit 12.223,68. Bei dem Angebot für die Ausführung mit Schutznetz ist jedoch die Position für die Montage hinzuzurechnen, so dass die Zuschusssumme hierr 8.972,15 € beträgt. Der Einbau eines Drehflügeltors würde dem SV Siek die Sportplatzpflege erleichtern und laut Angebot betragen die Kosten r das Tor inkl. Montage 1.981,35 €.

Es entsteht eine rege Diskussion über die beiden Ausführungsmöglichkeiten.

 

Von Seiten des Ausschusses wird angemerkt, dass es sich hier glicherweise gar nicht um einen Zuschuss an den SV Siek handelt, da die Gemeinde Eigentümerin des Sportplatzes ist und die Ballfanganlage somit in ihren Aufgabenbereich fällt. Die Verwaltung wird gebeten, dieses zu prüfen.

 

Anmerkung der Verwaltung: Laut § 1 des Pachtvertrags vom 02.01.2014 hat die Gemeinde Siek auf dem Flurstück 24/3 der Flur 6 der Gemarkung Siek (Papendorfer Weg) ein Umkleidehaus nebst Stellplätzen sowie Sportanlagen errichtet und an den SV Siek e.V. von 1948 verpachtet. Gem. § 8 dürfen bauliche Veränderungen der Außenanlage Sportfläche nur mit schriftlicher Zustimmung der Verpächterin vorgenommen werden. Die Pflege und

Instandhaltung der Außenanlagen und der Sportanlage ist Aufgabe deschters.

 

Daraus ergibt sich, dass es sich hier um eine Baumaßnahme der Gemeinde Siek handeln würde und nicht um einen Zuschuss an den SV Siek. Mittel stehen im Haushalt nicht zur

Verfügung. Ebenfalls wären die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag über die Ausführung der Ballfanganlage mit Schutznetz

abzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  1

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen:  0

 

 

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Anschließend fasst der Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die vorhandene Ballfanganlage am Sportplatz durch

einen Ballfangzaun gem. Anlage zur Vorlage 2017/005/276 (Angebot vom 22.03.2017 Position 1 und Position 4) zu ersetzen. Außerdem soll ein Drehflügeltor am Sportplatzgelände eingefügt werden. Die vorhandene Ballfanganlage wird in Eigenleistung durch den SV Siek e.V. von 1948 demontiert und abgefahren.

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen und damit den wirtschaftlichsten Bieter zu ermitteln. Der Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.

Die erforderlichen Mittel werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 0
 

 

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