12.06.2017 - 11 Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Stapelf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stapelfeld
- Datum:
- Mo., 12.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Stefan Lorenz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende berichtet, dass die Feuerwehr Braak und Stapelfeld nur einen Musikzug haben. Dieser muss im Rahmen dieser Satzung einer Feuerwehr zugeordnet werden. Dazu fehlen die Absprachen. Die Feuerwehr Braak hat mittlerweile den Musikzug in die Satzung übernommen. Eine Vereinbarung dazu ist jedoch nicht bekannt. Die Kassenwarte und Wehrführer wurden bereits eigewiesen. Es muss dringend eine Vereinbarung mit Braak geschlossen werden.
Daher schlägt der Vorsitzende vor, die Satzung erst zum 01.01.2018 in Kraft treten zu lassen. Vorher soll eine Vereinbarung mit Braak geschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Stapelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Stapelfeld zum 01.01.2018.
Anmerkung der Verwaltung:
Mit Erlass der Satzung zum 01.01.2018 hat die Feuerwehr Stapelfeld den Jahresplan für 2018 in der Sitzung der Gemeinde Stapelfeld im Dezember 2017 vorzulegen und genehmigen zu lassen.
Die bestehende Vereinbarung der Musikzüge Braak und Stapelfeld über die Kooperation vom 16.11.2011 ist aufgrund der Neuregelung zur Führung der Feuerwehrkameradschaftskassen zu überarbeiten. Frau Emcke wird in den kommenden Wochen diesbezüglich mit beiden Bürgermeistern Gespräche führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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