13.06.2017 - 7 Neufassung der KiTa-Satzung zum 01.08.2017
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 13.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Vorlage vom 06.06.2017 wird verwiesen. Herr Rathjen erläutert den Sachverhalt.
Es ergeben sich folgende Anmerkungen / Ergänzungen:
In § 6 sind die Benutzungsgebühren gemäß Beschlussfassung zu TOP 6 einzufügen. Folgende Spalte ist anzufügen:
Ferienbetreuung 4,25 Stunden an 5 Tagen/Woche in der Kernzeit von 08.00 bis 12.15 Uhr
Ferner ist die gesonderte Gebühr für die Hortferienbetreuung aufzunehmen.
Die Verspätungsgebühr gemäß § 6 Abs. 2 in Höhe von 10 € pro angefangene 10 Minuten soll nach den Vorgaben der KiTa über die Amtsverwaltung festgesetzt und eingezogen werden.
In § 11 Abs. 1 sind die letzten beiden Sätze durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:
Während der Schulferien – außer während der Schließzeiten nach Abs. 2 – ist der Hort von 08.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Für die Betreuung von 08.00 bis 12.15 Uhr an 5 Tagen/Woche (Kernzeit) ist eine Anmeldung erforderlich. Weiterhin findet eine Betreuung analog der während der Schulzeit geltenden Betreuungszeiten statt.
In § 12 Abs. 3 ist das Wort „Kakao“ zu streichen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die KiTa-Satzung zum 01.08.2017, wie sie sich aus der Anlage ergibt inkl. der im Finanzausschuss und/oder in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Änderungen. Das Modell der flexiblen Betreuungszeiten wird probeweise für das KiTa-Jahr 2017/2018 eingeführt.
Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
Die Hortferienbetreuungsgebühr wird zur Sitzung der Gemeindevertretung zwecks Beschlussfassung vorliegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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289,5 kB
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