07.06.2017 - 7 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Brunsbek
- Datum:
- Mi., 07.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Susanne Kuplich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Beber erläutert die Sitzungsvorlage. Herr Beber unterbricht die Sitzung für 2 Minuten, da einer Einwohnerin das Wort erteilt wird. Die Einwohnerin schlägt vor, zusätzlich in der Stellungnahme aufzunehmen, dass es sich auch um das Nahrungsgebiet von Rotmilanen handelt. Die Sitzung wird fortgesetzt und es ergeht folgender Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brunsbek beschließt folgende Stellungnahme:
Das ausgewiesene Vorranggebiet in der Gemeinde Brunsbek – Datenblatt PR3_STO_011 – wird abgelehnt, da es in einem sog. charakteristischen Landschaftsraum liegt.
Durch die angrenzenden durch Kies- und Sandabbau entstandenen Biotope liegt ein Bereich mit hoher Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz vor. Auf den Biotopverbund im Gemeindegebiet Brunsbek wird ausdrücklich hingewiesen. (s. Landschaftsplan der Gemeinde Brunsbek)
Bei dem Vorranggebiet handelt es sich um ein Nahrungsgebiet für Graugänse und einen potenziellen Beeinträchtigungsbereich um Horste von Schwarz- und Weißstörchen. Weiterhin handelt es sich auch um ein Nahrungsgebiet für die nicht unerhebliche Population von Rotmilanen im Gemeindegebiet Brunsbek.
Ferner ist mit einer Lärmbeeinträchtigung des entstehenden Wohngebietes des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße „Hahnenkaten“, südlich der Bebauung „Moorende“ und westlich der Bebauung „Heinrichstraße zu rechnen. Die Gemeindevertretung Brunsbek hat am 05.10.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 beschlossen.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Entwicklung und Erschließung eines Wohngebietes für überwiegend Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser
- Weitgehende Sicherung vorhandener Knickbestände
Insoweit wird eine Lärmbelästigung durch Windkraftanlagen befürchtet und eine Beeinträchtigung in der Fernwirkung und Wahrnehmung dieser Windkraftanlagen gesehen.
Der Standort hat insgesamt negative Auswirkungen auf die in der gemeindlichen Lärmaktionsplanung und Landschaftsplanung dargestellten ruhigen Gebiete.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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