20.03.2017 - 10 Bebauungsplan Nr. 8B (neu) - Teilbereich I, 4. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 20.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pirk begrüßt Herrn Czierlinski und erläutert kurz den Sachstand.
Ein Termin mit dem Architekten Herrn Zink und dem Lärmgutachter hat im Amt Siek stattgefunden.
Herr Pirk erteilt Herrn Czierlinski das Wort. Die Erfordernisse einer Lärmschutzwand werden anhand des Gutachtens vorgestellt. Herr Czierlinski stellt eine mögliche Ausbauvariante mit einer Gestaltung der Lärmschutzwand mit Holz und Hecken vor. Die Fragen der Ausschussmitglieder werden durch Herrn Czierlinski ausführlich beantwortet.
Die Fragen zu den Trassen der Fernwärme und das Umlegen vorhandener Leitungen werden geklärt. Dem Architekten Herrn Zink wurde mitgeteilt, dass die Leitungstrassen nicht mit Carports bebaut werden dürfen. Eine Kostenregelung bezüglich der Umlegung der Fernwärmeleitung muss getroffen werden.
Der Bauausschuss regt außerdem an, im städtebaulichen Vertrag (Nachtrag) aufzunehmen, dass die Lärmschutzwand nach Fertigstellung von einem unabhängigem Gutachter auf die korrekte Ausführung und Funktion überprüft wird.
Die Verwaltung wird gebeten, dies umzusetzen.
Beschluss:
a)Billigung der Planunterlagen
Die vorliegenden Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung vom 21.02.2016 gebilligt
b)Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich
bekannt zu machen.
Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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624,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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858,1 kB
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